Fahrzeugprüfungen
Hauptuntersuchung
In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem amtl. Kennzeichen, der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO.
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden...
Änderungsabnahme
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.
Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder...
Oldtimereinstufung
Für den Fall, dass Sie für Ihr Fahrzeug ein sog. H-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen Sie für die Zulassungsstelle eine gesonderte Bescheinigung nach § 23 StVZO. Unsere KÜS-Prüfingenieure können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.
Wichtig ist die Definition eines Oldtimers: Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ...